Künstliche optische Strahlung

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei künstlicher optischer Strahlung (ehemals G17)

Diese arbeitsmedizinische Vorsorge richtet sich an Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit künstlicher optischer Strahlung ausgesetzt sind. Dazu gehören UV-, Infrarot- und sichtbare Strahlung, die potenziell gesundheitsschädlich sein können. Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Schäden an Augen und Haut frühzeitig zu erkennen und durch gezielte Prävention die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen.


Typische Tätigkeitsbereiche:

  • Schweißarbeiten: Exposition gegenüber intensiver UV-Strahlung durch Schweißgeräte
  • Lasertechnologie: Arbeiten mit Lasern in der Fertigung, Forschung oder Medizin
  • Metall- und Glasbearbeitung: Einsatz von Hochtemperaturquellen mit starker Infrarotstrahlung
  • Medizin und Kosmetik: Anwendungen mit UV-Licht oder Lasern für therapeutische oder kosmetische Zwecke
  • Beleuchtungs- und Veranstaltungsbranche: Umgang mit leistungsstarken Scheinwerfern oder Lichtquellen


Umfang der Untersuchung:

Die Untersuchung umfasst gezielte Maßnahmen zur Überwachung der Gesundheit bei Exposition gegenüber künstlicher optischer Strahlung:

  • Anamnese: Erhebung der medizinischen Vorgeschichte, insbesondere in Bezug auf Augen- und Hauterkrankungen
  • Körperliche Untersuchung: Fokus auf Augen und Haut, um mögliche Schäden oder Anzeichen von Überbelastung zu erkennen
  • Augenuntersuchung: Überprüfung der Sehfähigkeit und möglicher Strahlenschäden an Netzhaut oder Hornhaut
  • Hautuntersuchung: Kontrolle auf Hautveränderungen, wie Verbrennungen oder Langzeitfolgen durch UV-Strahlung
  • Beratung: Hinweise zu Schutzmaßnahmen, wie geeigneter Schutzkleidung, Schutzbrillen oder Abschirmungen


Dauer und Nachuntersuchungen:

  • Dauer der Erstuntersuchung: Etwa 30 bis 60 Minuten, abhängig vom erforderlichen Diagnostikumfang
  • Nachuntersuchungen: alle 36 Monate auf Basis der AMR 2.1, um die Gesundheit langfristig zu überwachen


Warum ist die Vorsorge bei künstlicher optischer Strahlung (ehem. G17) wichtig?

Künstliche optische Strahlung kann akute Schäden wie Verbrennungen der Haut oder Augenreizungen verursachen und langfristig zu Erkrankungen wie Hautkrebs oder Netzhautschäden führen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge hilft, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Arbeitgeber erfüllen mit der Vorsorge ihre gesetzliche Fürsorgepflicht und tragen aktiv zur Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden bei.

Zielgruppe

  • Schweißarbeiten
  • Lasertechnologie
  • Metallverarbeitung
  • Glasbearbeitung
  • Medizin
  • Kosmetik
  • Beleuchtungstechnik
  • Veranstaltungsbranche

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