Künstliche optische Strahlung
Diese arbeitsmedizinische Vorsorge richtet sich an Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit künstlicher optischer Strahlung ausgesetzt sind. Dazu gehören UV-, Infrarot- und sichtbare Strahlung, die potenziell gesundheitsschädlich sein können. Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Schäden an Augen und Haut frühzeitig zu erkennen und durch gezielte Prävention die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen.
Die Untersuchung umfasst gezielte Maßnahmen zur Überwachung der Gesundheit bei Exposition gegenüber künstlicher optischer Strahlung:
Künstliche optische Strahlung kann akute Schäden wie Verbrennungen der Haut oder Augenreizungen verursachen und langfristig zu Erkrankungen wie Hautkrebs oder Netzhautschäden führen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge hilft, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Arbeitgeber erfüllen mit der Vorsorge ihre gesetzliche Fürsorgepflicht und tragen aktiv zur Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden bei.
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